Beeidigt · Ermächtigt · Kurzfristig erreichbar
Bedri Ibërdemaj
Dolmetscher und Übersetzer für Albanisch, Bosnisch, Kroatisch, Mazedonisch, Montenegrinisch und Serbisch
Alles aus einer Hand – für Gerichte, Behörden, Anwälte, Unternehmen und Privatpersonen in ganz Deutschland.
Sechs Sprachen. Ein Ansprechpartner.
- Beeidigt & ermächtigt für alle sechs Sprachen
- Kurzfristig erreichbar auch abends und am Wochenende nach Absprache
- Bundesweit vor Ort in NRW, sonst nach Absprache
- Vertraulich zur Verschwiegenheit verpflichtet
Sechs Sprachen, ein Ansprechpartner
Jeweils von und nach Deutsch, schriftlich und mündlich. Gerade wenn in einem Verfahren mehrere dieser Sprachen zusammenkommen, sparen Sie Abstimmung.
- AlbanischAlbanien, Kosovo, Nordmazedonien – Urkunden, Behörden, Konferenzen.
- BosnischBosnien und Herzegowina – lateinische und kyrillische Dokumente.
- KroatischKroatien und Bosnien und Herzegowina – Urkunden, Verträge, Gericht.
- MazedonischNordmazedonien – kyrillische Urkunden, oft zweisprachig mit Albanisch.
- MontenegrinischMontenegro – eigene Amtssprache, lateinisch und kyrillisch.
- SerbischSerbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro – kyrillisch und lateinisch.
Leistungen
Von der beglaubigten Urkunde bis zur internationalen Konferenz. Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter Leistungen.
Konferenzdolmetschen
Erfahrener Konferenzdolmetscher – für Tagungen, Delegationen und Verhandlungen.
Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Urteile und Zeugnisse mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
Fachübersetzungen
Verträge, Gutachten und Korrespondenz – präzise, ohne Beglaubigung.
Konsekutivdolmetschen
Abschnittsweise – bei Behörde, Notar, Arzt oder Verhandlung.
Simultandolmetschen
Zeitgleich übertragen – Kabine, Personenführungsanlage und Ablauf.
Flüsterdolmetschen
Simultan direkt ins Ohr – für Besprechungen, Verhandlungen und Führungen.
Telefon- und Videodolmetschen
Sofort und ortsunabhängig – für kurze Gespräche und Notfälle.
Für wen ich arbeite
Justiz und Behörden
Dolmetschen und beglaubigte Übersetzungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notare und Behörden – kurzfristig und verschwiegen.
- Kurzfristig erreichbar
- Übersetzung von Urteilen, Beschlüssen und Akten
- Allgemein beeidigt und ermächtigt
Privatkunden
Beglaubigte Übersetzungen Ihrer Urkunden für Standesamt, Ausländerbehörde, Gericht oder Arbeitgeber.
- Dokument als Foto oder Scan senden
- Kostenloses Angebot vorab
- Versand per Post
So einfach geht es
Anfrage senden
Rufen Sie an oder senden Sie Ihr Dokument über das Anfrageformular.
Angebot erhalten
Sie bekommen schnell ein kostenloses, verbindliches Angebot mit Liefertermin.
Erledigt
Die Übersetzung kommt per Post und vorab als PDF – oder ich bin zum Termin vor Ort.
Häufige Fragen
Wie kurzfristig sind Sie erreichbar?
In der Regel kurzfristig. Für Gerichte und Behörden auch abends und am Wochenende nach Absprache.
Was kostet eine Übersetzung?
Das hängt von Umfang, Sprache und Termin ab. Senden Sie das Dokument als Foto oder Scan – Sie erhalten vorab ein kostenloses, verbindliches Angebot.
Werden Ihre Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?
Als ermächtigter Übersetzer bestätige ich Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Vermerk, Stempel und Unterschrift. Solche beglaubigten Übersetzungen werden von Gerichten, Behörden und Standesämtern in Deutschland verwendet.
Arbeiten Sie nur in NRW?
Übersetzungen erledige ich bundesweit per Post und E-Mail. Dolmetscheinsätze vor Ort übernehme ich in NRW und nach Absprache in ganz Deutschland, kurze Gespräche auch per Telefon oder Video.