Häufige Fragen

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Fragen und Antworten

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer mit Vermerk, Stempel und Unterschrift bestätigt. Deutsche Gerichte und Behörden verlangen sie für fremdsprachige Dokumente.

Was ist der Unterschied zwischen „beeidigt“ und „ermächtigt“?

Dolmetscher werden für das mündliche Übertragen allgemein beeidigt, Übersetzer werden für schriftliche, beglaubigte Übersetzungen ermächtigt. Ich bin für alle sechs Sprachen beides.

Was kostet eine Übersetzung?

Das hängt von Umfang, Sprache, Schwierigkeit und Termin ab. Sie erhalten vorab ein kostenloses, verbindliches Angebot.

Übersetzen Sie auch Urteile und Gerichtsbeschlüsse?

Ja. Als ermächtigter Übersetzer übersetze ich Urteile, Beschlüsse und Schriftsätze, auf Wunsch beglaubigt.

Wie schnell geht es?

Standardurkunden sind meist in wenigen Werktagen fertig. Eilaufträge sind nach Absprache möglich.

Wie kurzfristig sind Sie erreichbar?

In der Regel kurzfristig. Für Gerichte und Behörden auch abends und am Wochenende nach Absprache.

Wie sende ich Ihnen meine Dokumente?

Über das Anfrageformular mit Upload oder per E-Mail. Ein gut lesbares Foto genügt für das Angebot.

Werden meine Dokumente vertraulich behandelt?

Ja. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Dokumente nutze ich nur für Ihren Auftrag und lösche sie danach.

Wie werden Namen geschrieben?

So, wie sie im Reisepass stehen. Bitte senden Sie eine Passkopie mit.

Brauche ich eine Apostille?

Das entscheidet die Stelle, bei der Sie die Urkunde einreichen. Die Apostille ist eine eigene Formalität und nicht Teil der Übersetzung.

Dolmetschen Sie auch außerhalb von NRW?

Ja, nach Absprache bundesweit. Kurze Gespräche auch per Telefon oder Video.

Was ist der Unterschied zwischen Konsekutiv- und Simultandolmetschen?

Beim Konsekutivdolmetschen dolmetsche ich abschnittsweise nach dem Sprecher, beim Simultandolmetschen zeitgleich. Eine Sonderform ist das Flüsterdolmetschen. Für große Veranstaltungen siehe Konferenzdolmetschen.

Bringen Sie Dolmetschtechnik mit?

Nein, ich biete die Dolmetschleistung an. Kabine oder Personenführungsanlage stellt der Veranstalter.

Übersetzen Sie zweisprachige Dokumente?

Ja. Dokumente aus dem Kosovo oder Nordmazedonien enthalten oft zwei Sprachen – ich übersetze beide.

Übersetzen Sie auch in die Fremdsprache?

Ja, in alle sechs Sprachen und aus ihnen ins Deutsche.

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